Zum Zeitpunkt des Antrags müssen keine weiteren Unterlagen eingreicht werden.
Das Mobilitätsstipendium wird nach der Reihenfolge des Eingangs der (förderfähigen) Bewerbungen vergeben. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen.
Das Mobilitätsstipendium wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt vor Antritt des Auslandsaufenthaltes.