Studium im Ausland

5 Steps zum Auslandssemester
Oder direkt hier bewerben

1. Sich Gedanken machen

Am Anfang jedes Auslandsaufenthaltes ist es sinnvoll, sich zu den folgenden Fragen Gedanken zu machen. Sie können auch unsere Checkliste Auslandssemester – Vor der Bewerbung nutzen.

  • Wo möchte ich hin (Gibt es eine Region in der Welt, die mich interessiert)?
  • Wann passt ein Auslandssemester in meinen Studienverlauf (Was sind meine Präferenzen)?
  • Was schreiben andere HSBI Studierende in Ihren Erfahrungsberichten (zum Anschauen auf ILIAS anmelden)?

  • Kommt für mich vielleicht auch ein anderer Auslandsaufenthalt in Frage wie ein Praktikum im Ausland oder ein Kurzaufenthalt?

2. (Partner)Hochschule prüfen

Wenn Sie eine Idee haben, wo Sie Ihr Auslandssemester machen möchten, können Sie prüfen, ob Ihr Fachbereich eine Partnerhochschule in dem Land hat. An Partnerhochschulen müssen Sie keine Studiengebühren zahlen und nehmen an einem vereinfachten zentralen Bewerbungsverfahren teil. Falls Sie keine passende Partnerhochschule finden, können Sie sich auch als sogenannter Freemover an anderen Hochschulen bewerben.

Wenn Sie eine Hochschule gefunden haben, sollten Sie auf deren Website gehen und folgende Punkte recherchieren (häufig gibt es eine eigene Seite für International Students):

  • Wie sind die Vorlesungs-/Prüfungszeiten (werden sich i.d.R. von denen an der HSBI unterscheiden)?
  • Gibt es besondere Voraussetzungen (z.B. muss ein Portfolio eingereicht werden)?
  • Welche Kurse könnte ich dort belegen und auf welcher Sprache werden diese unterrichtet?

 

Und dann nochmal von vorn! Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu 3 Partnerhochschulen angeben. Sie sollten sich deshalb auch Ihren Zweit- und Drittwunsch genauer ansehen.

3. Mit Fachbereich sprechen

Nachdem Sie sich ein Bild von den Hochschulen gemacht hat, sollten Sie mit Ihrem Fachbereich Ihr Vorhaben besprechen. Dafür können Sie sich an Ihre Studiengangsleitung oder der*die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs wenden. Besprechen sollten Sie die Wahl eines passenden Semesters für den Aufenthalt, welche Kurse von der ausländischen Hochschule Sie sich anrechnen lassen können und ob ein Urlaubssemester für Sie sinnvoll ist?

Bitte teilen Sie Ihre studienbezogenen Auslandserfahrungen nach Absolvieren auch an den Studierendenservice zur Ausweisung in Ihren Abschlussunterlagen mit.


Fachbereich IuM – Hinweise zu Praxisphase & BAföG
Studierende des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften und Mathematik haben die Möglichkeit, die vorgeschriebene Praxisphase des Studiums durch ein Auslandssemester zu ersetzen. Beachten Sie dabei unbedingt etwaige Auswirkungen auf Studienzeit und BAföG Anspruch (s. Merkblatt Auslandsstudium IuM).

4. Förderung prüfen

Für Auslandsemester können Sie sich für verschiedene Förderprogramme und Stipendien bewerben. Manche Stipendien können kombiniert werden z.B. Promos + Mobilitätsstipendium, Erasmus+ Green Mobility Grant oder Auslands-BAföG und die meisten anderen Stipendienprogramme.

5. Bewerben

Wenn Sie alle Punkte geklärt haben, bewerben Sie sich über unsere Website auf freie Austauschplätze an unseren Partnerhochschulen. Die Bewerbungszeiträume sind in der Regel Ende November bis 31. Januar für das kommende Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester sowie Anfang Mai bis 30. Juni für das kommende Sommersemester.

Hinweis zu Auslandsaufenthalten im praxisintergrierten Studium

Hier finden Sie Informationen zu Auslandsaufenthalten im praxisintegrierten Studium

 

FAQ

Bewerbung und Vorbereitung

An welche Partnerhochschulen kann ich gehen?

Grundsätzlich können Sie sich auf einen Platz an jeder Partnerhochschule Ihres Fachbereichs bewerben. An einigen Partnerhochschulen gibt es zusätzliche Einschränkungen (z.B. auf bestimmte Studiengänge oder auf Bachelor- oder Masterstudierende). Das International Office berät Sie dazu gern.

Ich will aber unbedingt nach Australien – und da gibt es keine Partnerhochschule. Was nun?

Eine Bewerbung an einer Partnerhochschule hat viele Vorteile:  Sie müssen keine Studiengebühren zahlen, bekommen vor Ort Unterstützung bei der Wohnungssuche (oder einen Wohnheimplatz) und können bei schon länger etablierten Kooperationen davon ausgehen, dass Ihnen Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule auf Ihr Studium an der HSBI angerechnet werden können. Vielleicht gefällt Ihnen ja doch eine Hochschule und ein Land, an die Sie im ersten Moment nicht gedacht hatten?

Wenn Sie aber keine passende Partnerhochschule finden, können Sie sich als sog. „Freemover“ grundsätzlich an jeder Hochschule im Ausland für ein oder zwei Semester bewerben. Das bedeutet höhere Kosten (da Sie die ortsüblichen Studiengebühren zahlen müssen) und einen erhöhten Organisationsaufwand für Sie. In einigen Zielländern ist eine Bewerbung nur über bestimmte Vermittlungsorganisationen möglich bzw. praktikabel.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze an Partnerhochschulen vergeben?

Die Auswahlkriterien sind grundsätzlich:

1. Studienleistungen

2. Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Wunschhochschule

3. Darstellung Ihrer Motivation für die Wahl der Wunschhochschule

Je nach Fachbereich und Hochschulen kommen evtl. zusätzliche Kriterien hinzu. Studierende im Fachbereich Gestaltung müssen z.B. bei der Bewerbung an der Zielhochschule i.d.R. ein Portfolio einreichen.

Wer entscheidet, wer welchen Platz bekommt?

Die Auswahlkommission besteht aus Vertreter/innen Ihres Fachbereichs und Mitarbeiter/innen des International Office. Die letzte Entscheidung darüber, ob Sie dort aufgenommen werden oder nicht, liegt bei der Partnerhochschule.

Wie stehen meine Chancen auf einen Platz an meiner Wunschhochschule?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es hängt u.a. davon ab, wie viele Plätze wir an Ihrer Wunschhochschule pro Jahr zur Verfügung haben (i.d.R. zwischen 1 und 10), wie viele Studierende sich in diesem Jahr auf diese Plätze bewerben und wie gut Ihre Studienleistungen im Vergleich mit den Mitbewerber/innen sind.

Mit diesen Faktoren zu taktieren („Nach Kanada wollen bestimmt alle – da habe ich sowieso keine Chance“), funktioniert oft nicht, da die Bewerberlage von Jahr zu Jahr ganz unterschiedlich ist. Bewerben Sie sich für die Hochschulen, die Sie am meisten interessieren. Sie können bis zu drei Wunschhochschulen angeben. Falls es mit allen dreien nicht klappt, schlagen wir Ihnen eine weitere Alternative vor. Bisher musste noch nie jemand zu Hause bleiben, weil es gar keine freien Plätze mehr gab.

Wo kann ich meine Bewerbung einreichen?

Die Bewerbung auf einen Studienplatz an unseren Partnerhochschulen läuft über Mobility Online, unserem Online-Bewerbungsportal. Einen Link zum Portal finden Sie u.a. in der Ausschreibung der Studienplätze/Stipendien und auf der Website des International Office.

Was soll ich im Motivationsformular schreiben?

Das Motivationsformular erstellt sich automatisch aus drei Textfeldern in unserem Online-Bewerbungsportal. Im ersten Feld beschreiben Sie in ein oder zwei Sätzen Ihr Vorhaben. Am Wichtigsten ist das zweite Feld; hier schildern Sie Ihre Gründe für die Bewerbung an einer bestimmten Hochschule und den Mehrwert, der sich dadurch für Sie persönlich, akademisch und ggf. beruflich ergibt. Eine Mindestlänge gibt es nicht – wichtig ist, dass Sie Ihre Motivation klar und überzeugend darlegen.

Im dritten Feld tragen Sie ein, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Zielhochschule vorauss. belegen möchten. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen und ggf. auch schon einmal mit Ihren Berater/innen im Fachbereich sprechen.

Muss ich für alle drei Wunschhochschulen ein eigenes Motivationsformular ausfüllen?

Nein. Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung erst einmal nur auf Ihren Erstwunsch.

In welcher Sprache soll ich die Bewerbungsunterlagen einreichen?

Am besten erstellen Sie Lebenslauf und Motivationsformular auf Englisch bzw., wenn die Unterrichtssprache an Ihrer Wunschhochschule Französisch oder Spanisch ist, in dieser Sprache.

Ich habe meine Online-Bewerbung ausgefüllt und alle Dokumente hochgeladen. Aber ist meine Bewerbung wirklich angekommen?

Wenn Sie im Feld „Bewerbung eingereicht“ ein grünes Häkchen sehen, ist Ihre Bewerbung angekommen.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zu Ihrem Studienplatz. Bis wir Ihnen sagen können, ob Sie auch ein Erasmus+, PROMOS- oder sonstiges Stipendium bekommen, kann es noch etwas länger dauern.

Werden meine Studienleistungen aus dem Ausland an der HSBI anerkannt?

Ob und in welchem Umfang Ihre Studienleistungen auf Ihr Studium in Deutschland angerechnet werden können, sollten Sie im Vorfeld im Fachbereich klären. Zuständig sind hier grundsätzlich die Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV).

Bevor Sie abreisen, halten Sie ein einem Learning Agreement (LA) fest, welche Module Sie im Ausland belegen möchten und was Ihnen dafür an der HSBI angerechnet wird. Das LA unterschreiben Sie, Ihr PAV und die zuständige Person an der Gasthochschule. Wenn Sie im Ausland Ihre Kurswahl noch einmal ändern möchten, müssen Sie das mit Ihrem/Ihrer PAV klären und im LA festhalten.

Stipendien und Finanzen

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Im Rahmen von Hochschulpartnerschaften werden Studierenden der HSBI die Studiengebühren an den Partnerhochschulen erlassen. Genau wie an der HSBI muss aber evtl. ein Semesterbeitrag gezahlt werden.

Für alle anderen Kosten (Flug, Unterkunft, Lebenshaltungskosten usw.) müssen die Studierenden selbst aufkommen. Wie hoch diese sind, hängt u.a. von den Reisekosten, der gewählten Unterkunft, aktuellen Wechselkursen und den Lebenshaltungskosten vor Ort ab. Tipps dazu, an welchen Stellen gespart werden kann, finden sich oft in Erfahrungsberichten von Studierenden aus den vorherigen Semestern (ILIAS: Lernkatalog > Zentrale Angebote > International Office). Informationen zu den Lebenshaltungskosten finden Sie auf der Website des DAAD: www.daad.de/laenderinformationen/de/

Kann ich mehrere Stipendien gleichzeitig beziehen?

  • Erasmus+ und PROMOS: nein
  • Erasmus+ und Mobilitätsstipendium: nein
  • PROMOS und Mobilitätsstipendium: ja

Grundsätzlich können Sie sich auf so viele Stipendien bewerben, wie Sie möchten; aber wenn Sie für mehr als ein Stipendium eine Zusage bekommen, müssen Sie das International Office darüber informieren. Beispielsweise kann man nicht mehr als ein Stipendium aus EU-Mitteln für den gleichen Auslandsaufenthalt bekommen, und ein Vollstipendium (z.B. vom DAAD) ist i.d.R. nicht mit weiteren Voll- oder Teilstipendien kompatibel. Wenn Sie eine Frage zu einem bestimmten Stipendium haben, kann das International Office Sie beraten.

Kann ich Auslands-BAföG beantragen?

Ein Antrag auf Auslands-BAföG kann sogar dann sinnvoll sein, wenn Sie in Deutschland kein BAföG bekommen. Für Ihren Antrag ist nicht das BAföG-Amt in Bielefeld zuständig, sondern je nach Zielland ein anderes. Welches, erfahren Sie hier: https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php

An der Gasthochschule

Kann ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern?

Grundsätzlich ist es möglich, von einem auf zwei Semester zu verlängern. Das International Office informiert Sie gern darüber, ob für Ihr zweites Semester noch ein Platz zur Verfügung steht und ob bzw. wie Sie sich erneut auf ein Stipendium bewerben können.

Auch an der Gasthochschule müssen Sie die Verlängerung beantragen; erkundigen Sie sich vor Ort nach der Deadline.

Ich möchte verlängern! Muss ich jetzt ein neues Learning Agreement (LA) ausfüllen?

Sie können Ihr Learning Agreement im Online-Bewerbungsportal ändern. Dort tragen Sie neue Kurse und ggf. weitere Änderungen ein, die dann wieder von Ihrem PAV und der Gasthochschule bestätigt werden müssen.

Wann bekomme ich mein Transcript of Records?

Wenn es sich um eine Erasmus+ Partnerschaft handelt, sollten Sie das Transcript of Records innerhalb von fünf Wochen nach Bekanntgabe der letzten Prüfungsergebnisse von Ihrer Gasthochschule bekommen.