Urlaubssemester und Semesterticket

Wenn Sie ein komplettes Semester im Ausland verbringen, können Sie beim Studierendenservice einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Sie zahlen dann keinen Semesterbeitrag an der HSBI.

Eine Beurlaubung kommt nicht in Frage, wenn Ihre Studienordnung den Auslandsaufenthalt verpflichtend vorschreibt oder wenn Sie sich den Auslandsaufenthalt (im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik) als Praxisphase anrechnen lassen möchten.

Sie sollten auch bedenken, dass Sie während eines Urlaubssemesters weder Studienleistungen an der HSBI erbringen noch ein Semesterticket nutzen können. Während der Beurlaubung im Ausland erbrachte Studienleistungen können Sie sich aber selbstverständlich anrechnen lassen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Studierendenservice.

Statt eines Urlaubssemesters können Sie sich während eines Auslandsaufenthaltes auch nur von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen, wenn Sie "sich im Rahmen ihres Studiums nachweislich länger als 4 Monate im Semester außerhalb des Geltungsbereichs befinden" (http://fh-asta.de/semesterticket.html).


Für eine Befreiung vom Semesterticket sind folgende Dokumente bis zum Semesteranfang (WiSe: 30.09. und SoSe: 31.03.) einzureichen:

  • der Befreiungsantrag für das Semesterticket
  • eine Bescheinigung über den Befreiungsgrund (Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Beurlaubung, Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über Auslandssemester, Praktikumsvertrag,  etc.)


Weitere Informationen finden Sie hier: