Nach der Ankunft an der HSBI

 

Einschreibung und FH-Card

Nachdem Sie Ihre Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich persönlich an der HSBI einschreiben. Eine Liste der Unterlagen, die Sie dafür benötigen, finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Die FH-Card ist Ihr Studierendenausweis. Sie bekommen sie, nachdem Sie sich eingeschrieben haben. Sie können Sie außerdem für Folgendes nutzen:

  • Bezahlen in Mensa und Cafeteria (Sie können die Karte an Automaten mit Bargeld aufladen)
  • Ausleihen von Büchern in der Bibliothek
  • Zugangsberechtigung zum Hochschulsport

Nähere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis

Studierende aus Ländern in der EU und aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.

Studierende aus Ländern außerhalb der EU:

Falls Sie mit Visum eingereist sind, beantragen Sie den Aufenthaltstitel ca. 6 Wochen vor Ablauf des Visums. Falls Sie ohne Visum einreisen konnten, haben Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland 90 Tage Zeit, um sich bei der Ausländerbehörde zu melden und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zur Ausländerbehörde bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Mitgliedsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse

oder (falls Sie privat versichert sind)

  • Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse und eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“ (dieses Dokument kann Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen)
  • Reisepass, ggf. mit Visum
  • Passfoto
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium, Elternbürgschaft o.ä.)
  • Bargeld zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Bürgeramt der Stadt Bielefeld
Kommunale Ausländerbehörde
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Email: auslaenderbehoerde@bielefeld.de

Website

 

Ausländerbehörde Kreis Gütersloh

Kreishaus Gütersloh - Bauteil 6
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh

Telefon: 05241 / 85-0

Email: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de

Website

 

Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke

Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: 0571 / 807-20600

Email: abh@minden-luebbecke.de

Website

Kontoeröffnung

Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland sollten Sie ein Konto bei einer deutschen Bank (Sparkasse, Volksbank, etc.) eröffnen. Fast alle Banken bieten kostenlose Konten für Studierende an. Dadurch sparen Sie auch Gebühren, die sonst beim Abheben von Bargeld mit einer Kreditkarte anfallen können. Sie können mit einem deutschen Bankkonto auch Online Banking nutzen oder in der Filiale – am Automaten oder am Schalter – Geld abheben, einzahlen und überweisen.

 

Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei der Bank. Sie benötigen i.d.R. folgende Unterlagen:

  •     Personalausweis bzw. Reisepass (ggf. mit Visum oder Aufenthaltstitel)
  •     Immatrikulationsbescheinigung
  •     Meldebestätigung (diese erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgeramt)