Studierende in Deutschland müssen während ihres Studiums krankenversichert sein. Ohne einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung können Sie sich an der HSBI nicht einschreiben.
Studierende aus der EU:
Für einen kurzen Aufenthalt (1-2 Semester) in Deutschland reicht die EHIC (European Health Insurance Card) normalerweise aus. Wenn Sie Ihr komplettes Studium in Deutschland absolvieren möchten, sollten Sie sich aber bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.
Studierende aus Ländern außerhalb der EU:
Erkundigen Sie sich beim zuständigen deutschen Konsulat, ob Sie schon für den Visumsantrag eine in Deutschland gültige Krankenversicherung benötigen. In jedem Fall sollten Sie sich nach Ihrer Ankunft bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen:
Es gibt in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen. Private Versicherungen bieten oft scheinbar günstige Tarife für internationale Studierende an, die aber oft nicht alle Leistungen abdecken. Das kann bedeuten, dass im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. Die meisten Studierenden entscheiden sich deshalb für eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Versicherung wechseln!
Gesetzliche Krankenversicherungen rechnen direkt mit dem Arzt ab; in der Apotheke müssen Sie nur einen kleinen Teil der Kosten selbst zahlen (max. 10 € pro Medikament). In einer privaten Versicherung müssen Sie Arztrechnungen und Medikamente aus der Apotheke zunächst komplett selbst bezahlen und bekommen die Kosten dann erstattet.
Hinweis:
- Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend!