Vorlesungsbeginn
Offizieller Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2020/2021 ist am 02.11.2020. Es werden allerdings in vielen Kursen bereits vorher Online-Angebote zur Verfügung gestellt, die Sie bitte nutzen, um sich auf den Beginn der Vorlesung vorzubereiten. Es geht dabei auch um das gemeinsame Kommunizieren und den Austausch untereinander mit Hilfe der unterschiedlichen Formate, die uns durch die digitalen Medien zur Verfügung gestellt werden. Viele der Online-Angebote finden Sie auf dem E-Learningportal ILIAS.
Veranstaltungen und Stundenplan
Die Veranstaltungen finden online entsprechend dem geltenden Stundenplan statt. Die Stundenpläne finden Sie hier. In den Ilias-Kursen zu dem jeweiligen Modul werden nähere Angaben zur Ausgestaltung des digitalen Angebots veröffentlicht werden.
VDI Ingenieurhilfe für Studierende
Die VDI Ingenieurhilfe unterstützt Studierende der Ingenieurwissenschaften, die zur Finanzierung des Lebensunterhalts auf einen Werkstudentenjob oder einen Nebenjob angewiesen sind und diesen derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht ausüben können. Studierende können auf Antrag (mit entsprechenden Nachweisen) einen Miet- und Krankenversicherungszuschuss erhalten. Betreffende Studierende sollen Kontakt zur Vertrauensperson der VDI-Ingenieurhilfe im jeweiligen VDI-Bezirksverein aufnehmen.
https://www.vdi.de/aktivitaeten/ingenieurhilfe-ev
Für Studierende der FH Bielefeld ist Prof. Dr.-Ing. Gerhard Weber die Ansprechperson. Prof. Weber ist Obmann im VDI OWL e.V. und wird der/dem Studierenden auf Anfrage ein Antragsformular zusenden. Alternativ können sich die Studierenden auch gerne an Brigitte Böwingloh vom Praxisbüro wenden. Ebenso können beide Ansprechpartner aufkommende Fragen zur VDI-Unterstützung beantworten.
Kontakt:
Prof. Gerhard Weber | gerhard.weber@fh-bielefeld.de
Brigitte Böwingloh | brigitte.boewingloh@fh-bielefeld.de
(Vor-) Praktika
Nach § 8 Abs. 1 der Corona-Epidemie-Ordnung der FH Bielefeld wird auf den Nachweis einer praktischen Tätigkeit vor Aufnahme des Studiums verzichtet. Hierbei handelt es sich im Speziellen um das 10 Wochen Vorpraktikum bis spätestens zum Beginn des 4. Semesters.
Diese praktische Tätigkeit (das Vorpraktikum) entfällt für alle, die ihr Studium an der FH Bielefeld zum Wintersemester 2020/2021 beginnen. Sie müssen das Praktikum weder zur Einschreibung noch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen. Die Ableistung ist rein freiwillig, für das angestrebte Studium aber hilfreich und empfehlenswert.
Studierende bzw. Bewerber, die einen Teil dieser Praktika bereits abgeleistet haben oder demnächst ableisten wollten oder mussten, sollen nicht schlechter gestellt werden. Auch wer also bereits immatrikuliert ist und eigentlich nur noch Nachweise entsprechend der beiden obigen Punkte vorzulegen hatte, ist davon jetzt ebenfalls befreit.
Betroffene Studierende werden hierüber in den nächsten Tagen per Mail informiert.