Förderprogramm „Innovative Curriculums- und Lehrentwicklung“ (ICL) 2024-2025

Mit Blick auf die vielfältigen Änderungsbedarfe in den Curricula, bei den Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten sowie auf den umfangreichen Erfahrungsschatz aus den digitalen Semestern unterstützt die Hochschule Bielefeld die entsprechende Weiterentwicklung von Studiengängen.

Die HSBI hat daher ein Förderprogramm im Umfang von 50.000 € für das Jahr 2024-2025 aufgesetzt, welches Curriculumsentwicklung sowie innovatives Lehren und Lernen in den Studiengängen fördern soll.

Die Umsetzung erfolgt über das hochschulinterne Netzwerk InnoLL (Innovatives Lehren und Lernen) in Kooperation mit dem OER-Serviceteam.

Ziele und Schwerpunkte der Förderung

Das HSBI-interne Förderprogramm „Innovative Curriculums- und Lehrentwicklung“ (ICL) umfasst zwei inhaltliche Schwerpunkte. Der Förderantrag sollte einen dieser beiden Schwerpunkte adressieren und auch die Evaluation des geplanten Vorhabens skizzieren:

  1. Curriculumsentwicklung eines Studiengangs bzw. einzelner Module in einem Studiengang mit Fokus auf Aspekte der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt. Hier wird die Konzeptentwicklung gefördert für Vorhaben, die im Zuge einer langfristigen, umfassenderen Weiterentwicklung eines Studiengangs bzw. einzelner Module realisiert werden. Die Maßnahmen werden dementsprechend nach Abschluss des Vorhabens evaluiert.

  2. Etablierung digitaler Lehrinnovationen in einem Studiengang bzw. in einzelnen Modulen/Lehrveranstaltungen.

Hier werden entweder:

a)      umfassende digitale Lehrinnovationen gefördert, die langfristig ins Curriculum aufgenommen und im Anschluss an die Konzeptentwicklung der Lehrinnovationen umgesetzt und evaluiert werden sollen.

oder

b)      punktuelle digitale Lehrinnovationen in einem Studiengang bzw. in einzelnen Modulen/Lehrveranstaltungen gefördert, die in den kommenden ein oder zwei Semestern realisiert werden und deren Umsetzung parallel dazu bzw. innerhalb des Förderzeitraums evaluiert wird.

Der Förderzeitraum beginnt am 01.09.2024 und beträgt maximal ein Jahr (bis 31.08.2025). Die Ausschreibungsfrist läuft vom 08. Februar bis zum 08. April 2024.

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte für besondere Aufgaben der HSBI.

Ausgeschlossen sind Vorhaben, die in der beantragten Projektdauer bereits eine Förderung aus anderen Mitteln erhalten.

Der Ausschreibungstext sowie Vorlagen für einzelne Antragsunterlagen liegen in der Downloadbox für Sie bereit. In der „Übersicht Einzureichende Unterlagen“ finden sich die einzureichenden Antragsunterlagen aufgelistet.

Auswahlverfahren

Über die Auswahl entscheidet eine Gutachter*innengruppe, die unter anderem mit Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen besetzt ist. Maßgebliche Auswahlkriterien sind der zu erwartende Beitrag der geplanten Curriculumsentwicklung oder Lehrinnovationen zur Weiterentwicklung der Lehre im jeweiligen Studienfach bzw. Studiengang, die angestrebte Verstetigung des Vorhabens sowie das Transferpotenzial der innovativen Curriculums- oder Lehrentwicklung.