Michaela Bremsteller und Prof. Dr. Annette Bernloehr stehen vor dem Dienstplan im PZHW Paderborn und unterhalten sich.

Gemäß dem neuen Hebammengesetz müssen inzwischen 25 Prozent gezielte Praxisanleitung während der praktischen Studienphasen nachgewiesen werden.

Foto: Patrick Pollmeier

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© FH Bielefeld, 02.09.2021