Publikationsfonds der HSBI

Die Hochschule Bielefeld bietet einen Publikationsfonds an, um Publikationsgebühren bei Open-Access-Zeitschriften und Open-Access-Büchern zu fördern.

Open-Access-Zeitschriften

Open-Access-Publikationsgebühren (sog. Article Processing Charges, APCs) können auf Antrag entsprechend den untenstehenden Förderkriterien übernommen werden. Die Mittel für den Publikationsfonds werden von der Hochschulbibliothek und den Fachbereichen zur Verfügung gestellt und von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen des Programms „Open-Access-Publikationskosten“ (2022-2024) gefördert.

Förderkriterien

Die Förderkriterien sind an den Bedingungen des DFG-Programms "Open Access Publikationskosten" orientiert, in dessen Rahmen der Fonds 2022-2024 gefördert wird. Unter folgenden Voraussetzungen können Publikationsgebühren übernommen werden:

  • Der antragstellende Wissenschaftler bzw. die antragstellende Wissenschaftlerin ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Manuskripts an der HSBI beschäftigt und ist als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
  • Die Artikel müssen in qualitätsgesicherten ("peer-reviewed"), reinen Open-Access-Zeitschriften erscheinen. Diese sind in der Regel im Directory of Open Access Journals (DOAJ) nachgewiesen.
  • Die Publikationsgebühren sollten 2.000 Euro (Fachbereich Gesundheit, Fachbereich IuM und Fachbereich Wirtschaft, inkl. MwSt.) bzw. 1.400 Euro (andere Fachbereiche, inkl. MwSt.) nicht übersteigen; andernfalls sind zusätzliche Absprachen nötig - kommen Sie dafür rechtzeitig auf uns zu.
  • Bei Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind, prüfen Sie bitte, ob dort Open-Access-Publikationsmittel zur Verfügung stehen. Falls Drittmittel für Ihre Publikation eingesetzt werden können, informieren Sie uns bitte darüber.
  • Der einreichende Autor bzw. die einreichende Autorin fügt in die geförderte Veröffentlichung folgenden Hinweis auf die Förderung ein:
    • „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – 490988677 – und die Hochschule Bielefeld - University of Applied Sciences and Arts"
    • "Funded by Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – 490988677 – and Hochschule Bielefeld - University of Applied Sciences and Arts"
  • Die Publikation erfolgt unter einer CC-Lizenz, empfohlen wird CC-BY.
  • Geförderte Publikationen müssen auf dem institutionellen Publikationsserver der HSBI bereitgestellt werden.
Besondere Hinweise
  • Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Publikation planen, die durch die Kriterien nicht abgedeckt ist, z.B., weil sie mit höheren Publikationsgebühren verbunden ist.
  • Falls die Publikationsgebühren die Förderhöchstgrenze übersteigen, empfehlen wir, den Verlag zu kontaktieren und eine Rabattmöglichkeit zu erfragen.
  • Nur die Open-Access-Gebühren (APC) sind förderfähig. Nebenkosten wie Color Charges, Page Charges, Submission Charges und sonstige Verwaltungsgebühren usw. sind NICHT förderfähig.
  • Nicht förderfähig sind Aufsätze in sogenannten Mirror Journals, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind. Mirror Journals sind namensähnliche Open-Access-Ableger von bereits existierenden Closed-Access-Zeitschriften und stellen daher eine Form von hybrider Zeitschrift dar.
  • Falls Ihre Open-Access-Publikation aus einem DFG-Projekt hervorgeht, wird die Finanzierung von der HSBI sichergestellt.
Beantragung der Förderung und Rechnungsvorgaben

Schreiben Sie eine E-Mail an publikationsfonds@hsbi.de zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit nach den geltenden Vorgaben. Geben Sie dabei an, in welcher Zeitschrift Sie veröffentlichen möchten und wie hoch die Publikationsgebühren sind.

Bei positivem Bescheid reichen Sie die Rechnung an publikationsfonds@hsbi.de ein.

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Rechnungsadresse:
Hochschule Bielefeld, Postfach 10 11 13, 33511 Bielefeld

oder

Hochschule Bielefeld - University of Applied Sciences and Arts, Postal Code 10 11 13, 33511 Bielefeld, Germany

Steueridentifikationsnr. / VAT ID:
DE124007838

Bitten Sie darum, dass der Verlag seine VAT-ID auf der Rechnung angibt oder - bei Rechnungen aus dem Ausland - eine Angabe dazu macht, ob er die Mehrwertsteuerschuld auf den Rechnungsempfänger verlagert ("VAT Reverse Charge").

 

Open-Access-Bücher

Der Publikationsfonds der HSBI fördert auch die Open-Access-Publikation von bislang unveröffentlichten Monografien und Sammelwerken. Einzelne Beiträge in Sammelwerken sind nur förderfähig, wenn der gesamte Sammelband Open Access zugänglich ist.

Fördervoraussetzungen
  • Antragberechtigt sind Angehörige der HSBI als Autor*innen von Monografien und Herausgeber*innen von Sammelbänden
  • Über die Förderung und die Förderhöhe besteht eine Übereinkunft zwischen der Hochschulbibliothek und zwischen dem jeweiligen Fachbereich.
  • Nicht förderfähig sind: Druckkosten, Satzkosten, Zuschläge für Farbe, Umfang etc.
  • Sofern Drittmittel für die Publikation zur Verfügung stehen, müssen diese ausgeschöpft werden.
Förderkriterien
  • Das Open-Access-Buch erhält einen Persistent Identifier, bevorzugt eine DOI.
  • Die in der jeweiligen Disziplin üblichen Verfahren zum Peer Review bzw. zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung müssen erfolgen.
  • Das Buch erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz, wobei die Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA zu bevorzugen sind.
  • Die Rechte an Abbildungen und Fremdinhalten Dritter sind geklärt.
  • Der Zugang zur digitalen Version erfolgt unmittelbar mit Erscheinen frei und öffentlich auf der Webseite des Verlags. Zusätzlich angebotene kostenpflichtige Versionen, zum Beispiel die Druckausgabe, erscheinen zeitgleich oder folgen der Open-Access-Version.
  • Der Verlag sollte seine Open-Access-Bücher bei DOAB und/oder OAPEN nachweisen.

 

Die Förderkriterien orientieren sich an den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der Arbeitsgemeinschaft der Universitätsverlage. https://doi.org/10.5281/zenodo.7075761

Beantragung und Ablauf einer Förderung
  1. Wenn Sie planen ein Open-Access-Buch zu publizieren, kontaktieren Sie uns bitte möglichst früh unter publikationsfonds@hsbi.de
  2. Um Preise und Leistungen vergleichen zu können, holen Sie möglichst Angebote von verschiedenen Verlagen ein.
  3. Die Hochschulbibliothek prüft die Förderfähigkeit und geht auf den jeweiligen Fachbereich zu, um Rücksprache zu Finanzierungsoptionen zu halten.
  4. Schließen Sie einen Vertrag mit einem Verlag erst ab, nachdem die Erfüllung der Förderbedingungen abgeklärt ist.
  5. Geben Sie im Buch folgenden Förderhinweis an: „Gefördert durch die Hochschule Bielefeld – University of Applied Sciences and Arts“