Bei offenen Bildungsmaterialien (OER) oder Open-Access-Publikationen werden meist Creative-Commons-Lizenzen verwendet. Diese Lizenzen bestimmen Nutzungsrechte einfach und eindeutig.
Nachnutzende müssen nach deutschem Urheberpersönlichkeitsrecht dabei die Urheberin oder den Urheber des Werks (z. B. Publikation) nennen. Dieses Gesetz schützt außerdem vor Entstellung des Werkes.
Die verfügbaren CC-Lizenzen:
Die Bedeutung der einzelnen Lizenzen:
CC BY: Namensnennung
Nutzende müssen die Urheberin oder den Urheber nennen und angeben, ob sie das Werk verändert haben, dann dürfen sie das Werk:
vervielfältigen, bearbeiten, verbreiten, auch kommerziell nutzen und erweitern.
Diese Lizenz ist die freieste und wird für Open-Access-Publikationen empfohlen, da sie maximale Verbreitung und Nachnutzbarkeit gewährt.
CC-0-lizenzierte Werke bzw. Werke unter Public Domain sind gemeinfrei, d.h. Nutzende können diese verwenden OHNE die Urheberin oder den Urheber zu nennen.
Sie dürfen das Werk:
vervielfältigen, bearbeiten, verbreiten, auch kommerziell nutzen und erweitern ohne Namensnennung