Aufgaben

Das Präsidium ist für die Durchführung der Evaluation nach § 7 Abs. 2 und 3 HG und für die Ausführung des Hochschulentwicklungsplans verantwortlich. Es wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ihre Pflichten erfüllen. In Zweifelsfällen entscheidet das Präsidium über die Zuständigkeit der Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger. (Näheres siehe § 16 HG).

Das Präsidium legt dem Hochschulrat jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ab; dem Senat erstattet es einen jährlichen Bericht. Der Rechenschaftsbericht wird veröffentlicht.