26.10.2015

Ethik in der Pflege

Prof. Silvia Pöld-Krämer vom Fachbereich Sozialwesen wurde in die Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft berufen.

Bielefeld (fhb). Die Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft ist eine pflegeeigene, bundesweit agierende Ethikkommission. Sie begutachtet Forschungsanträge aus dem Bereich der Pflege und Gesundheitswissenschaften auf ihre ethische wie rechtliche Vertretbarkeit. Silvia Pöld-Krämer, Professorin für Sozial- und Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule (FH) Bielefeld, wurde zur Verstärkung der rechtlichen Kompetenz berufen. Sie ist nun eine von zwei Juristen in der Kommission.

"Gerade in der Pflege, wo die Forschung nicht in Laboren, sondern in Lebens-Settings, also in direkten Lebenssituationen, stattfindet, ist die ethische Prüfung wichtig", sagt Pöld-Krämer. Dabei könne es zum Beispiel um Datenschutz, aber auch um die Privatsphäre oder das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehen. Mehrere Male im Jahr trifft sich die 17-köpfige Kommission an unterschiedlichen Orten Deutschlands, um über die Anträge zu beraten. Mit dem Gutachten wird eine Empfehlung für den weiteren Umgang mit dem Forschungsantrag ausgesprochen.  Da diese jedoch auch Auswirkungen auf die Fördermittelvergabe  haben kann, wird die Ethikkommission von den Forschern bereits bei der Vorbereitung von Anträgen einbezogen.

Dass sie ausgewählt wurde, liege unter anderem an ihren Veröffentlichungen, vermutet Pöld-Krämer. Sie hat an mehreren Auflagen zum Lehr- und Praxiskommentar zur Pflegeversicherung mitgearbeitet. Dorthin gekommen sei sie durch ihre vormalige Beschäftigung bei den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. "Die soziale Arbeit und die Pflege haben durchaus Berührungspunkte", findet Pöld-Krämer. Dies sehe sie auch immer wieder in ihren Seminaren, besonders wenn es um die Rechte alter und behinderter Menschen gehe.