06.03.2013

Honorarprofessur für Dr. Volker Kreft

Seit 14 Jahren Lehrbeauftragter für Steuerrecht am Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit.

Bielefeld (fhb). Dr. Volker Kreft (50), Richter für Steuerrecht am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover, wurde heute für seine langjährige, erfolgreiche Lehrtätigkeit am Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der Fachhochschule Bielefeld mit einer Honorarprofessur ausgezeichnet. FH-Präsidentin Prof. Dr. Beate Rennen-Allhoff überreichte die Urkunde und bedankte sich für die nunmehr 14-jährige Mitarbeit als Lehrbeauftragter. Es ist die dritte Honorarprofessur, die seit 1971 am Fachbereich verliehen wurde.   

Kreft, in Spenge geboren und in Bielefeld zu Hause, hatte zunächst im Rahmen der Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen studiert. Mit dem Diplom in der Tasche sammelte er erste Berufserfahrungen im Finanzamt Bielefeld-Innenstadt und ging dann an die Universität Bielefeld, wo er sein Jura-Studium mit dem 1. Staatsexamen 1990 abschloss. Hier erfolgte später auch die Promotion. Nach dem 2. Staatsexamen war Kreft sechs Jahre lang  als Abteilungsleiter in der Konzernsteuerabteilung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG in Bielefeld tätig, bis er schließlich im April 2000 Finanzrichter in Hannover wurde.  

Das Steuerrecht steht seit dem Wintersemester 1999 im Mittelpunkt seiner Lehrveranstaltungen an der FH Bielefeld. Davon profitieren die Studierenden der Betriebswirtschaftslehre, die sich im Wirtschaftsrecht im Wahlmodul auf steuerrechtliche Fragestellungen spezialisieren wollen. Aktuelles Thema: Einzelfragen der Unternehmensbesteuerung. Kreft: "Ich habe großen Respekt vor der heutigen Studierendengeneration, die sich mit großem Ehrgeiz und mit viel Elan ins Studium begibt."

Die Studierenden ihrerseits schätzten, so Prodekan Prof. Dr. Ulrich Schäfermeier von der Lehreinheit Wirtschaft, dass Kreft die oft komplizierten steuerrechtlichen Zusammenhänge aus Sicht der Praxis und mit konkreten Fallbeispielen nachvollziehbar darstelle. Krefts Eindruck, wenn es zum Beispiel um schwierige unternehmenssteuer- oder verfassungsrechtliche Fragestellungen geht: "Je praxisnäher, desto interessierter hören die Studierenden zu."   

FH-Präsidentin Rennen-Allhoff zum Stellenwert der Auszeichnung: "Wer bei uns eine Honorarprofessur erhält, hat die Qualität, berufungsfähig zu sein."