13.03.2018

Konflikte an der Diskotür

Die Professoren Dr. Carsten Doerfert und Dr. Jörg-Dieter Oberrath gaben bei den Bielefelder Aktionswochen gegen Rassismus eine Einführung in die einschlägigen Rechtsgrundlagen.

Bielefeld (fhb). Im Rahmen der Bielefelder Aktionswochen „Rassismus – Nicht mit mir!“ sprachen Prof. Dr. Carsten Doerfert und Prof. Dr. Jörg-Dieter Oberrath vom Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit am Montag, 12. März, im Neuen Rathaus über Recht und Rassismus. Sie zeigten rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörern, welche rechtlichen Grundlagen gegen Diskriminierungen bestehen und wie sie angewendet werden. Eingebettet war der Vortrag in das Thema „Du heute nicht! – Einlasspraxis an Bielefelder Diskothekentüren“. An den Vortrag angeschlossen diskutierten Kathrin Gehring vom Ordnungsamt der Stadt Bielefeld, Murisa Adilovic vom Bielefelder Integrationsrat und Thomas Keitel, Geschäftsführer des Gastgewerbeverbands DEHOGA, mit dem Publikum über Gründe, warum Diskogäste abgewiesen werden können oder eben auch nicht. Moderiert wurde die Veranstaltung von Radio Bielefeld-Chefredakteur Timo Fratz.

„Wir wollen sie langsam an das Thema heranführen und starten deshalb zunächst global und enden an der Bielefelder Diskotür“, versprach Doerfert zu Beginn. So führten die beiden Professoren das Publikum von der Europäischen Menschenrechtskonvention über das Grundgesetz bis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Grundsätzlich dürfe niemand wegen seiner Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. „Diskriminierungen treten häufig im Arbeitsrecht, etwa bei Beförderungen, Einstellungen oder Kündigungen auf. Immer häufiger sind jedoch auch Wohnungsvermietungen betroffen“, berichtete Oberrath.

Grundsätzlich bestehe ein Problem zwischen den Normen und der Wirklichkeit, so Doerfert. Abhilfe in Bezug auf die Diskothekentüren könnte in Nordrhein-Westfalen eine Überarbeitung des Gaststättengesetzes geben, wie es Niedersachsen bereits vorgemacht habe. Dort sind Diskriminierungen beim Einlass aufgrund von ethnischer Herkunft oder der Religion explizit erfasst und können bereits beim einmaligen Verstoß mit hohen Geldbußen bestraft werden. „In NRW warten wir noch darauf“, so Doerfert. Hier könne nur die Zuverlässigkeit des Wirtes angezweifelt werden, so dass dieser seine Konzession verliere. „Die Unzuverlässigkeit muss aber vom Ordnungsamt aufwendig nachgewiesen werden und dazu ist mehr als ein Verstoß notwendig“, erklärt Oberrath.  

In der anschließenden Diskussion wurde mehrfach auf ein vom Integrationsrat und der DEHOGA erarbeitetes Plakat eingegangen, das an vielen Diskoeingängen hängt. Nach diesem sind ausschließlich Volljährigkeit, Trunkenheit, Gefährdungspotenzial (Aggressivität) und Kleidung Gründe für eine Einlassverweigerung. Allerdings sei dieses Plakat eine freiwillige Abstimmung durch die das Ordnungsamt keine weitergehende rechtliche Handhabe besitze, erklärte Gehring. Da auch Türsteher und Clubbetreiber den Weg ins Neue Rathaus gefunden hatten, konnten diese sowie mehrere Diskogäste aus der Praxis berichten. Grundsätzlich solle niemand unbegründet abgewiesen werden, betonte Keitel. Einig waren sich alle Beteiligten, dass „mehr Transparenz helfen würde Missverständnisse zu beseitigen – sowohl von Seiten der Türsteher und Clubbetreiber gegenüber den Gästen, als auch an die Betreiber über die beim kommunalen Integrationszentrum gemeldeten Fälle“, wie Fratz am Ende der Veranstaltung zusammenfasste.  

Die Aktionswochen gegen Rassismus der Stadt Bielefeld mit verschiedenen Veranstaltungen gehen noch bis zum 31. März.