06.04.2021

Neuer Professor für das Lehrgebiet Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Burkhard Küstermann ist neuer Professor am Fachbereich Sozialwesen.

Bielefeld (fhb). Zum 1. März wurde Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M. an den Fachbereich Sozialwesen berufen. Dort wird er das Lehrgebiet Rechtswissenschaft, insbesondere das Recht der Existenzsicherung und Sozialverwaltungsrecht, vertreten. Burkhard Küstermann studierte Rechtswissenschaften an der Georg- August-Universität in Göttingen, sein Rechtsreferendariat schloss er 2004 am Oberlandesgericht Oldenburg ab. Nach Abschluss des Ergänzungsstudiengangs Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück im Jahr 2005 war er als Justiziar beim Kreis Gütersloh, beim Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. sowie beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Bonn tätig. Anschließend oblag ihm als Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V. in Berlin 2013 bis 2014 die rechtliche Beratung, insbesondere zu sozialrechtlichen und mildtätigkeitsrechtlichen Fragestellungen. 2019 folgte eine Tätigkeit als juristischer Referent beim Senat für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin im Bereich des Pflegerechts. Bereits nach Abschluss seines Rechtsreferendariats war Prof. Dr. Burkhard Küstermann als Lehrbeauftragter, u.a. für Staatsorganisationsrecht an der Universität Osnabrück und für "Nonprofit Management und Public Governance" an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin tätig. 2011 folgte er dem Ruf an die Hochschule Osnabrück und übernahm dort bis 2014 die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht. Vor seiner Berufung an die FH Bielefeld war Prof. Burkhard Küstermann zuletzt Professor für das Recht des Sozialwesens, Recht der gemeinnützigen Organisationen und Mediation an der Brandenburg Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Neben seiner Lehrtätigkeit engagierte er sich dort zudem als Vorsitzender des Prüfungsausschusses, stellvertretender Vorsitzender der Ethikkomission sowie als Senator. Als Lehrbeauftragter der Deutschen Stiftungsakademie (DSA) wirkt er bereits seit 2008 an Lehrveranstaltungen zum Stiftungs- und Steuerrecht mit. Seit 2015 berät er als selbstständiger Organisationsberater außerdem gemeinnützige Organisationen in Rechtsfragen. (she)