11.12.2017

Personenbezogener Datenschutz wird immer wichtiger

Transferforum Wirtschaftsrecht an der FH Bielefeld mit dem Thema ‚Vernetzte Daten‘

Bielefeld (fhb). “Die Digitalisierung verändert wohl nachhaltig in den kommenden Jahren auch die juristische Arbeitsweise und den Berufsstand, der sich bisher Veränderungsprozessen durch die Digitalisierung größtenteils entziehen konnte.“ Prof. Dr. jur. Daniel Antonius Hötte von der Fachgruppe Wirtschaftsrecht der Fachhochschule (FH) Bielefeld stellte das fest und sprach damit auch im Namen seiner Fachgruppe, die jetzt zum Transferforum Wirtschaftsrecht mit dem Thema „Vernetzte Daten“ an die FH Bielefeld eingeladen hatte. Knapp hundert Teilnehmende, in der Mehrzahl Vertreter aus Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien, waren gekommen. Ihr gemeinsames Interesse: die interdisziplinäre Relevanz vernetzter Datenströme für die Wirtschaft und daraus resultierende rechtliche Fragestellungen wie Haftung und Datenschutz.

Ganz nebenbei ging es auch um den juristischen Nachwuchs: Die Referenten aus der Wirtschaftsrechtspraxis betonten die wichtige Rolle, die Studierende und Absolventen des Wirtschaftsrechts für die Rechtsabteilungen der Unternehmen ausüben. Mit dem Bachelor und Master of Laws sei man „auch akademisch bestens vorbereitet, um ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitzubringen und rechtliche Probleme im Unternehmensalltag lösen zu können“, so Prof. Dr. jur. Christiane Nitschke, Wirtschaftsrechtlerin an der FH Bielefeld. Die Wirtschaftsjuristen, fuhr sie fort, würden „schnell in Unternehmensabläufe integriert und bringen eine willkommene Erleichterung für die Rechtsabteilungen im Tagesgeschäft“. Den hohen Praxisbezug unter Beweis stellten die Master-Studenten Jannik Helmsorig und Dominic Albin mit ihren Kurzvorträgen zur Nutzung von Big Data im Personalbereich.

Das Tagesgeschäft ändert sich digital radikal. Informationstechnische Systeme erfassen und analysieren mittlerweile große juristische Textmengen und generieren Ergebnisse. Online-Services bieten automatisierte Rechtsberatung – bisher allerdings nur in einfachen Fällen. Generell werde sich, so Hötte, der Zugang zum Recht verändern: „Der Jurist wird nicht ersetzt, sondern erhält mit diesen technischen Systemen eine Hilfe, um sich auf komplexe Rechtsanwendung zu konzentrieren, während einfache Tätigkeiten zunehmend als digitale, maschinelle Lösung ausgeklammert werden könnten.“

Nicht ausklammern können und wollen die Juristen die Fragen rund um Datenschutz und Haftung, die auf der Tagung unter Moderation von Prof. Dr. jur. Burkhard Schütte herausgearbeitet wurden. Gerade die digitale Welt verlangt nach zuverlässigen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre, so zum Beispiel in der Landwirtschaft. Stefan Belda, Generalbevollmächtigter Recht des Landmaschinenherstellers CLAAS aus Harsewinkel, machte deutlich: Nicht das autonome Fahren sei künftig die Herausforderung, sondern die autonome, digitale Zusammenführung und Optimierung landwirtschaftlicher Prozesse, wie zum Beispiel der Mähdrusch. Dies basiert auf einer Fülle von durch die Maschine generierte Daten, wozu unter anderem der technische Zustand des Mähdreschers, die Einsatzzeiten und die Einsatzbedingungen während der Ernte, der Ernte-Ertrag pro Hektar, die Leistung der Maschine pro Stunde zählen. Hierbei stellen Daten wie Standort der Maschine oder die Leistung des Fahrers personenbezogene Daten dar. Belda: „Der Schutz personenbezogener Daten steht bei CLAAS ganz oben auf der Tagesordnung. Wir setzen auf maximale Transparenz bei der Datenerhebung und Datenspeicherung sowie deren Verwendung und zielen darauf, durch Anonymisierungsmaßnahmen die Persönlichkeitsrechte der Nutzer von CLAAS Geräten zu schützen.“

Martin Kühle, Leiter der Rechtsabteilung der Diebold Nixdorf AG, und sein im Datenschutz spezialisierter Mitarbeiter Stefan Limbacher verwiesen gleichfalls darauf, dass sich international agierende Unternehmen spätestens mit Wirksamwerden der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung Mitte kommenden Jahres an die Einhaltung eines hohen europäischen Datenschutzniveaus auch bei geschäftlicher Auslandsberührung, insbesondere mit den USA, halten müssen. Kühle: „Der Datenschutz ist in der Unternehmenspraxis angekommen und darf nicht mehr vernachlässigt werden. Dies erfordert zusätzliche unternehmerische Ressourcen. Alle Prozesse, die die Übermittlung personenbezogener Daten umfassen, müssen dafür intern erkannt, kategorisiert und in Verfahrensverzeichnissen zusammengebracht werden.“ Für die Datenübermittlung in Drittländer wie die USA sollte ein hoher Verhandlungsaufwand betrieben werden, um mit den Vertragspartnern die Gewährleistung eines EU-konformen hohen Datenschutzniveaus herzustellen. Solche und weitere Pflichten erforderten eine ständige Überprüfung und Aktualisierung aller relevanten Geschäfts- und Verfahrensprozesse, um in Zukunft drohende hohe Bußgelder der Datenschutzbehörden zu vermeiden.