--- res: bibo_abstract: - Die Neuregelung zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in § 253 Abs. 2 HGB zielt auf eine Entlastung betroffener Unternehmen. Zugleich wurde aus Gründen des Gläubigerschutzes eine Ausschüttungssperre in § 253 Abs. 6 HGB vorgesehen. Obwohl diese Regelung von allen Kaufleuten zu berücksichtigen ist, sind nach herrschender Meinung Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften davon nicht betroffen. Die Aussage greift allerdings zu kurz, denn durch die Entnahme ausschüttungsgesperrter Beträge kann bei einer Kommanditgesellschaft die erweiterte Außenhaftung der Kommanditisten wiederaufleben und zusätzliche Anhangangaben auf Ebene der betroffenen Gesellschaft können notwendig werden. Ausschüttungsgesperrte Beträge müssen somit auch bei einer Kommanditgesellschaft transparent ermittelt und nachgehalten werden, wozu sich unterschiedliche Optionen anbieten.@ger bibo_authorlist: - foaf_Person: foaf_givenName: Tim foaf_name: Kampe, Tim foaf_surname: Kampe foaf_workInfoHomepage: http://www.librecat.org/personId=222105 orcid: 0000-0003-1217-1360 - foaf_Person: foaf_givenName: Mario foaf_name: Dettmann, Mario foaf_surname: Dettmann - foaf_Person: foaf_givenName: Malte foaf_name: Plumeyer, Malte foaf_surname: Plumeyer bibo_issue: '17' bibo_volume: 71 dct_date: 2018^xs_gYear dct_isPartOf: - http://id.crossref.org/issn/0340-9031 dct_language: ger dct_publisher: IDW Verlag@ dct_title: Handhabung der Ausschüttungssperre (§253 Abs. 6 HGB) bei Kommanditgesellschaften@ ...