Fachbereichsrat (FBR)

Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen (§ 28 HG).

Studierendenvertreter*innen

Klara Johanna Schüler
Can Dar 

 

kraft Amt (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Michael Stricker (Dekan)
Prof. Dr. Gudrun Dobslaw (Prodekanin)
Prof. Susanne Ring (dezentrale Gleichstellungbeauftragte)

 

FBR-Termine 2024/2025

10.01.2024

31.01.2024 (optional)

24.04.2024

22.05.2024

03.07.2024

24.07.2024 (optional)

23.10.2024

27.11.2024

08.01.2025

05.02.2025 (optional)