QV-Kommission

Das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) sieht eine Kommission vor, die den Dekan hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung berät. Sie gibt ein Votum zu den Fortschrittsberichten ab und wird im Übrigen im Wege der Selbstbefassung tätig und kann insbesondere planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel erstellen. Der Dekan ist angehalten, die Vorschläge der Kommission zu berücksichtigen.

Studierende

  • Melanie Brünger
  • Nancy Funk
  • Lucas Maassen
  • Michael Sachon