BAföG-Reform:
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die bereits zum 1. August in Kraft getreten ist. Damit können Studierende, Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform ergeben:
- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten werden außerdem um 20,75 Prozent angehoben.Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.
Weitere Informationen lesen Sie im FAQ BAföG-Reform.