BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Ein Anspruch ist meist vom Gehalt der Eltern und sozialen Faktoren (z.B. gleichzeitig studierenden Geschwistern) abhängig. Es gibt aber auch elternunabhängiges BAföG.

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt ab Wintersemester 2022/23 bei 934 €, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Bei den Eltern wohnend liegt er bei lediglich 633 €.

Die Förderungsbeträge werden grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.

Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden.Er muss digital unterschrieben sein, bei fehlender Unterschrift wird der Antrag nicht bearbeitet.

Die BAföG-Beratung erfolgt im Studierendenwerk Bielefeld.

 

Studierendenwerk Bielefeld – BAföG-Beratung

Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Bauteil C2
Telefon + 49.521.106-88800
bafoeg@studentenwerk-bielefeld.de
www.studierendenwerkbielefeld.de

 

Beratungszeiten:
In Bielefeld: Universität Bielefeld, Bauteil C2,
Di:  9:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:30Uhr
In Minden: HSBI, Artilleriestraße 9: nach Bedarf

 

Mitteilung des Studierendenwerkes vom 7.11.22:

Aufgrund der hohen Antragsflut und einer extremen Krankheitslage unserer BAföG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ist die telefonische Erreichbarkeit in Form der offenen Sprechstunde der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bis zum Jahresende ausgesetzt.

Für Ihren Beratungsbedarf außerhalb von Sachstandsanfragen stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Sie können uns eine Rückrufbitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer, des Anliegens und Ihrer Förderungsnummer per E-Mail an bafoeg(at)stwbi.de zukommen lassen. Als Betreff vermerken Sie bitte zwingend „Rückrufbitte“. Nur so können wir gewährleisten, dass wir uns innerhalb von wenigen Arbeitstagen nach E-Mail-Eingang mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Für allgemeine Fragen und Notfälle steht Ihnen zudem Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr die Rufnummer +49 (0)521 10688800 zur Verfügung.

Haben Sie jedoch Verständnis, dass auch hier Sachstandsanfragen und Fragen zum Eingang von Unterlagen grundsätzlich nicht beantwortet werden. Sollten Sie Unterlagen per E-Mail an bafoeg(at)stwbi.de eingereicht haben, liegt Ihnen ohnehin eine automatische Eingangsbestätigung vor. Bei fehlenden Unterlagen, werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Nach der Bearbeitung von vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen maschinellen Bescheid, der jedoch nur zum Anfang oder zur Mitte eines Monats erteilt werden kann und mit der Zahlung der Ausbildungsförderung zeitlich einhergeht. Eine Zwischenmitteilung, dass Antragsunterlagen vollständig vorliegen und bearbeitet wurden, erfolgt nicht.