Hans–Böckler–Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung förderert besesonders begabte Kinder von Arbeitnehmern sowie Absolventen des zweiten Bildungswegs, um Benachteiligungen im Bildungswesen zu überwinden.

Studierende in der Studierendenförderung erhalten ein Stipendium von maximal 812,– Euro im Monat; darüber hinaus wird den StipendiatInnen eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300,– € gewährt. Zusätzlich zur Förderung können den Stipendiaten und Stipendiatinnen gegebenenfalls ein Familien- und Kinderbetreuungszuschlag sowie Zuschläge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung gewährt werden.

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Bewerbungsfristen

Verschiedene Wege führen zur Förderung: Überblick

Ergänzendes Auswahlverfahren: Wer (noch) kein Gewerkschaftsmitglied ist, sich aber gesellschaftspolitisch engagiert und die Werte und Ziele der Gewerkschaftsbewegung teilt, kann sich im „Ergänzenden Auswahlverfahren“ bewerben.

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Zweiter Bildungsweg: Wer sein Abitur nach einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nachholen möchte und gesellschafts- oder gewerkschaftspolitisch engagiert ist, kann sich für die Förderung des Zweiten Bildungswegs bewerben. Bewerbungsfristen sind der 1. September und der 1. Februar.

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