Abitur bzw. Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und Nachweis einer praktischen Tätigkeit von zehn Wochen Dauer (Vorpraktikum). Der Nachweis ist spätestens bis zum Beginn des vierten Semesters zu erbringen. Empfohlen wird jedoch, das Vorpraktikum vor Aufnahme des Studiums abzuschließen. Einzelheiten sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Diese praktische Tätigkeit (das Vorpraktikum) entfällt für alle, die ihr Studium an der FH Bielefeld zum Wintersemester 2021/22 beginnen. Sie müssen das Praktikum weder zur Einschreibung noch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen. Die Ableistung ist rein freiwillig, für das angestrebte Studium aber hilfreich und empfehlenswert.
Alle Zugangsmöglichkeiten (mit Fach-/Abitur, mit ausländischen Zeugnissen, mit beruflicher Qualifikation, Studiengangs-/Hochschulwechsel etc.) finden Sie unter dem Punkt „Bewerbung“ (grüner Button).