Bewerben mit ausländischen Zeugnissen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der HSBI!

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie durch Ihre Bewerbung führen und Sie auf Ihrem Weg an unsere Hochschule begleiten. Bei Fragen beraten wir Sie gerne!

Hinweise zum Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/2025

Bachelorstudiengänge

  • 01.05.2024–15.07.2024
  • Für Gleichgestellte gelten besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können.

Masterstudiengänge

  • 01.05.2023–15.07.2024
  • Für Gleichgestellte gelten besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können.

Praxisintegrierte Studiengänge

  • 01.12.2023 – 15.07.2024
  • Für Gleichgestellte gelten besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können.

Darf ich mit meinen ausländischen Zeugnissen in Deutschland studieren?

Die finale Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt erst im Rahmen Ihrer Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen aber vorab einen Blick in die Zulassungsdatenbank des DAAD. Hier können Sie ganz einfach herausfinden, ob Sie zur Aufnahme eines Studiums in der gewünschten Fachrichtung an einer deutschen Hochschule berechtigt sind oder ob Sie ggf. zunächst ein Studienkolleg besuchen müssen.

Die Online-Datenbank anabin stellt Ihnen darüber hinaus genauere Informationen zur Bewertung von ausländischen Studienabschlüssen und der Notenumrechnung bereit.

Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?

Für ein erfolgreiches Studium an der HSBI sind deutsche Sprachkenntnisse in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen und Seminare) werden im Regelfall in deutscher Sprache abgehalten. Für die meisten unserer Studiengänge benötigen Sie ein Deutschniveau auf dem Level GER C1. Welche Nachweise Sie hierfür benötigen, können Sie untenstehend nachlesen. Für den englischsprachigen Studiengang International Business Management (IBM) benötigen Sie ein Deutschniveau auf dem Level GER A2. Dieses kann z.B. durch ein Zertifikat Ihrer Heimathochschule nachgewiesen werden.

Folgende Sprachzeugnisse bzw. -zertifikate werden anerkannt:

  • TestDaF-Prüfung mit mindestens 16 Punkten (d.h. vier Punkte pro Teilprüfung),
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Stufe 2,
  • telc Deutsch C1 Hochschule,
  • bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg,
  • Goethe Institut Prüfung C2,
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Germanistik-Studium an einer ausländischen Hochschule,
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) der Stufe 2,
  • Nachweis über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in Deutschland

 

Sprachkurse an der HSBI

Wenn Sie noch nicht über die für das Studium notwendigen Sprachkenntnisse verfügen, können Sie als Sprachkursstudierende*r an der HSBI eingeschrieben werden. Die studienvorbereitenden Sprachkurse werden vom Bielefelder Sprachinstitut bibis durchgeführt und sind kostenpflichtig. Die Bewerbung für den Sprachkurs erfolgt über uni-assist. Sie bewerben sich dabei für das gewünschte Fachstudium. Bei Prüfung der Bewerbung stellen wir fest, dass Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für das Studium verfügen und es wird Ihnen automatisch ein Schreiben zugeschickt, welches Sie für die Anmeldung zu einem Sprachkurs benötigen.

Diese Einschreibung erfolgt für längstens zwei Semester. Die entstehenden Kosten für den Sprachkurs tragen Sie dabei selbst.

Weitere Informationen zum Sprachkurs finden Sie auf den Internetseiten der Sprachschule bibis.

Das International Office bietet weitere Kurse ab Niveau B1/B2 an; die Plätze hierfür sind jedoch limitiert.

Über welches Bewerbungsportal muss ich mich bewerben?

Damit Sie sich über das richtige Bewerbungsportal bewerben, müssen Sie prüfen, ob Sie zu den sogenannten „gleichgestellten Bewerbenden“ gehören. Dies ist der Fall, wenn einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  1. Sie sind Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates (alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen).
  2. Sie wohnen in Deutschland, mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet in Deutschland oder hat in Deutschland gearbeitet.
  3. Sie wohnen in Deutschland, Ihr*e Ehe- bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet aktuell in Deutschland.
  4. Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen.
  5. Sie haben eine Deutsche Schule im Ausland besucht und dort eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Trifft mindestens einer der oben genannten Punkte auf Sie zu, bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal der HSBI: weiter zur Bewerbung.

Trifft keiner der oben genannten Punkte auf Sie zu, bewerben Sie sich bitte über uni-assist: weiter zur Bewerbung.

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist derzeit nicht möglich, wenn Sie ausländische Vorbildungsnachweise haben. Sie bewerben sich grundsätzlich für das erste Fachsemester. Nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung für den von Ihnen gewählten Studiengang können Sie einen Antrag auf Anerkennung von im In- oder Ausland erworbenen Studienleistungen stellen und eine Höherstufung beantragen.

Gleiches gilt, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule studieren und zu uns wechseln möchten.

Wie bewerbe ich mich für einen praxisintegrierten Studiengang?

Die nachfolgenden Informationen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also ihre (fachgebundene) Hochschulreife im Ausland erworben haben.  

WICHTIG:
Das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung sowie die gültige Kooperationsvereinbarung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Schritt 1: Bewerbung

Als Bewerbende*r mit ausländischen Vorbildungsnachweisen bewerben Sie sich per E-Mail (nicht über uni-assist und nicht über das Bewerbungsportal der HSBI). Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an admission@hsbi.de. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Dezember und endet am 15. Juli. Der E-Mail fügen Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen an:

  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische),
  • anerkannter Sprachnachweis,
  • Kopie der Kooperationsvereinbarung*,
  • Passkopie,
  • Lebenslauf.

*Hinweis: Die Praxistätigkeit kann als Praktikum, berufsbegleitend oder im Rahmen einer Ausbildung angelegt sein. Der Nachweis erfolgt vor Immatrikulation durch eine Vereinbarung zur Durchführung des praxisintegrierten Studiums (Kooperationsvereinbarung) zwischen Studierenden, Praxisbetrieb und der Hochschule Bielefeld (HSBI).

Schritt 2: Postalische Zusendung der Kooperationsvereinbarung

Im Anschluss an Ihre Bewerbung via E-Mail benötigen wir die Kooperationsvereinbarung mit dem Praxisbetrieb (in dreifacher Ausführung) in Papierform. Bitte reichen Sie diese postalisch bei der HSBI ein, bzw. klären mit dem Unternehmen, ob dieses uns die Dokumente schickt.

Hochschule Bielefeld
Studierendenservice
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.

Schritt 3: Prüfung der Dokumente und Immatrikulation (Einschreibung)

Im nächsten Schritt prüfen wir die Kooperationsvereinbarung sowie die fachliche Eignung Ihres Praxisbetriebes. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine durch uns unterschriebene Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung per Post. Auch das Unternehmen erhält ein unterschriebenes Exemplar der Kooperationsvereinbarung von uns.

Sie erhalten im Anschluss die folgenden Unterlagen von uns per E-Mail:

  • Bescheid über die Zulassung,
  • Zahlungsaufforderung,
  • Informationen zum digitalen Nachweis der Krankenversicherung.

Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen/Nachweise einzureichen. Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, um frühzeitige Einreichung der angefragten Unterlagen.

Der Zahlungsaufforderung, die Sie per E-Mail erhalten, können Sie den zu bezahlenden Semesterbeitrag sowie Ihre persönliche Immatrikulationsfrist entnehmen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen und Ihre Krankenversicherung bitten, der HSBI den digitalen Nachweis Ihrer Krankenversicherung zuzusenden. Informationen zur Krankenversicherungspflicht für Student*innen finden Sie unter:

https://www.hsbi.de/en/international-office/degree-seeking-students/before-your-departure

Erst wenn der Beitrag auf dem Konto der HSBI eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen (inkl. der digitalen Meldung Ihrer Krankenversicherung) vorliegen, werden Sie vollständig durch uns eingeschrieben.

Schritt 4: Semesterbeitrag und Zugangsdaten

Sobald Sie vollständig durch uns eingeschrieben wurden, erhalten Sie die Zugangsdaten für unseren Online-Campus per Brief. Dieses kann einige Tage in Anspruch nehmen. Studierende, die bereits an der HSBI eingeschrieben sind oder waren, behalten in der Regel Ihre Matrikelnummer und somit auch Ihre Zugangsdaten zu den Online Services der HSBI.

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

Die Prüfung von ausländischen Zeugnissen ist sehr aufwändig nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir kontaktieren Sie, sollten Dokumente fehlen oder Fragen zu Ihren Unterlagen bestehen.

Bis eine Zulassungsentscheidung getroffen wurde, können Sie sich gerne über Angebote für internationale Studierende an der HSBI oder ganz allgemein über das Leben in Deutschland auf den Seiten des International Office informieren.

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines jeden Jahres für das folgende Wintersemester und der 15. Januar eines jeden Jahres für das folgende Sommersemester.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!