DAKA Studiendarlehen

Die Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e. V. (DAKA), ist eine Gemeinschaftseinrichtung der zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke und vergibt diese Darlehen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden, die

  • an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind und einen Sozialbeitrag an das örtliche Studentenwerk entrichten;
  • bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf eine Finanzhilfe angewiesen sein und
  • einen Bürgen stellen können.

Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete Rolle. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines Darlehens besteht nicht. Das Daka-Studiendarlehen weist eine Besonderheit auf: es verzichtet auf Darlehenszinsen. Mit dieser Zinslosigkeit nimmt es in der Kreditwirtschaft eine Sonderstellung ein.

Die Daka vergibt Studiendarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro pro Studierenden. Das Darlehen wird üblicherweise in Monatsraten ausgezahlt, die Förderrate kann bis 1.000 Euro monatlich betragen. Die Tilgung des Daka-Darlehens beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt noch studieren, kann die Rückzahlung auf bis zu zwölf Monate nach der Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden. Nehmen Sie direkt nach der Förderung für ein Bachelorstudium einen Master-Studiengang auf, ist auch hierfür ein entsprechender Aufschub möglich.

Hinweis: Das jährliche Budget der Daka ist begrenzt, so dass zeitweise nicht alle Anträge in der gewünschten Höhe bedient werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt in Bielefeld:

Studierendenwerk Bielefeld
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld (Universitätshauptgebäude)

Heidrun Otteimkampe (Raum C 6-129)
Telefon: + 49.521-106.88833                
Sprechzeiten:
Mo. – Do. 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr