Schritt 4: Prüfung der Dokumente und Aufforderung zur Immatrikulation (Einschreibung)
Im nächsten Schritt prüfen wir die Kooperationsvereinbarung sowie die fachliche Eignung Ihres Praxisbetriebes. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine durch uns unterschriebene Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung per Post. Auch das Unternehmen erhält ein unterschriebenes Exemplar der Kooperationsvereinbarung von uns. Im Bewerbungsportal ändert sich der Status Ihrer Bewerbung von „Eingegangen“ in „Gültig“.
Ab ca. Mitte Juni werden Sie zur Einschreibung und zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert. Überprüfen Sie daher ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den Status Ihrer Bewerbung. Dieser sollte sich von „Gültig“ in „Zugelassen / Zulassungsangebot liegt vor“ ändern. Zudem wird Ihnen eine Frist für die Einschreibung angezeigt. Bis spätestens zu diesem Datum müssen
1. Sie die Online-Immatrikulation im Portal der FH Bielefeld durchlaufen („Immatrikulation beantragen“), um den Antrag auf Einschreibung zu erhalten
und
2. der Antrag auf Einschreibung (Immatrikulationsantrag) sowie die weiteren Unterlagen gemäß Checkliste postalisch beim Studierendenservice der FH Bielefeld eingegangen sein.
Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, an eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen (möglichst zeitnah nach erfolgter Zulassung). Welche Unterlagen das genau sind, entnehmen Sie der letzten Seite des Immatrikulationsantrags oder unserer Website.
Wenn Sie Ihre Bewerbung erst im Laufe des (Früh-)sommers abgeben, erhalten Sie unsere Rückmeldung sobald uns Ihre Kooperationsvereinbarung in dreifacher Ausfertigung vorliegt.
Sollten eine fachliche Eignung Ihrer Praxisstelle nicht gegeben oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sein, informieren wir Sie schriftlich.