Für einige Studiengänge gibt es ein Online-Bewerbungsverfahren über die FH Bielefeld, für manche Studiengänge gilt aber auch das Bewerbungsverfahren über externe Anbieter. In wieder anderen Studiengängen läuft das Bewerbungsverfahren »offline« in Papierform, und das je nach Studiengang über den Studierendenservice in Bielefeld, Gütersloh oder Minden. Außerdem gibt es in einigen Studiengängen eine Eignungsprüfung. Da es für die unterschiedlichen Studiengänge unterschiedliche Bewerbungsverfahren gibt, empfiehlt es sich, den gewünschten Studiengang über den Studiengangs-Navigator auf der Website der FH Bielefeld auszuwählen. Dort wird man über den Button „Bewerbung“ automatisch zum Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang geleitet.
Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Für Studiengänge, für die es mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen, kann die Hochschule die Zulassung beschränken. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Zulassungen werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt:
Abzüglich der Plätze in den Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Bildungsausländer, Zweitstudium) werden
20 % der Studienplätze nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB - Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife) vergeben. Sollten zwei oder mehrere Personen die gleiche Note haben, erhält die Person einen höheren Ranglistenplatz, die einen Dienst (FSJ, Wehrdienst, etc.) absolviert hat. Trifft das auf keine oder mehrere Personen zu, entscheidet im nächsten Schritt das Los. Die übrigen
80 % der Plätze werden noch einmal in 5 % für beruflich qualifizierte Bewerber*innen und 95 % für das „Auswahlverfahren der Hochschule“ aufgeteilt. Bei letzterem wird die HZB-Note um 0,1 je Wartesemester boniert/verbessert. Es können maximal sieben Wartesemester angerechnet werden und eine Verbesserung ist maximal bis zu einer 0,7 möglich. Auch hier gelten die nachrangigen Kriterien Dienst und Los (siehe oben) analog.
Was sind zulassungsfreie Studiengänge?
Wenn für einen Studiengang ausreichend Studienplätze im Verhältnis zu den Bewerbern zur Verfügung stehen, muss die FH Bielefeld in diesen Fächern kein Auswahlverfahren durchführen. Jeder Bewerber und jede Bewerberin, der bzw. die alle Voraussetzungen für so einen Studiengang (z.B. Fachhochschulreife) erfüllt und die sonstigen Einschreibevoraussetzungen (z.B. Vorpraktikum) nachweisen kann, bekommt den Studienplatz. In diesem Fall entfällt Schritt 5 und es gibt es keinen Zulassungsbescheid. Die Unterlagen können direkt nach der Online-Bewerbung, zur Einschreibung, an den Studierendenservice geschickt werden.