Im Anschluss werden die Zulassungsbescheide verschickt, mit denen wir Sie zur Einschreibung auffordern. Gegebenenfalls kommt es in einigen Studiengängen zu Nachrückverfahren, so dass nach und nach weitere Zulassungsbescheide verschickt werden. Ablehnungsbescheide werden erst am Ende des gesamten Verfahrens verschickt.
Dem Zulassungsbescheid entnehmen Sie, ob Sie noch weitere Unterlagen für die Einschreibung bei uns eingereicht werden müssen und wenn ja welche. Ebenfalls wird Ihnen eine Frist genannt, in der diese einzureichen sind. In der Regel sind mindestens noch der Antrag auf Einschreibung, eine Kopie des Personalausweises sowie ein aktueller Nachweis der studentischen Krankenversicherung nachzureichen und amtliche Beglaubigungen Ihres Bachelorabschlusses.