Bewerbung Schritt für Schritt: Von der Bewerbung bis zur Einschreibung

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für ein Studium an der HSBI ab? Hier finden Sie eine allgemeine Anleitung, wie man Schritt für Schritt Studierende*r wird. Da sich die Bewerbungsverfahren teilweise unterscheiden (z.B. Bachelor, Master, zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt), finden Sie im Navigationsmenü detaillierte Informationen zu den jeweiligen Verfahren. Welches für Sie relevant ist, entnehmen Sie der entsprechenden Studiengangsseite.

Zum Bewerbungsportal

Schritt 1: Was möchte ich studieren?

Der Studiengangs-Navigator informiert über sämtliche Studiengänge an der HSBI. Ob Sozialwesen oder Architektur, ob Bachelor oder Master, Minden oder Bielefeld, Vollzeit, praxisintegriert oder berufsbegleitend – der Navigator filtert die passenden Studiengänge heraus.

Schritt 2: Termine und Fristen einhalten!

Grundsätzliche Bewerbungsfristen für das 1. Fachsemester

  • Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (inkl. Angewandte Hebammenwissenschaft): 01.06. - 31.08. (nur Wintersemester)
  • Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge: 01.06. - 15.07. (Wintersemester) / 01.12. - 15.01. (Sommersemester)
  • Praxisintegrierte Bachelorstudiengänge (ohne Angewandte Hebammenwissenschaft): 01.12. - 15.07. (Studienstart immer im Wintersemester)
  • Masterstudiengänge: 01.06. - 15.07. (Wintersemester) / 01.12. - 15.01. (Sommersemester)
  • Zertifikatsangebote: 01.06. - 15.08. (Wintersemester) / 01.12. - 15.02. (Sommersemester)
  • Promotionsstudiengänge: 01.06. - 31.08. (Wintersemester) / 01.12. - 28./29.02. (Sommersemester)
  • Studiengänge externer Bildungspartner: individuelle Fristen
Es kann jedoch studiengangsspezifische Abweichungen geben. Die genauen Fristen eines Studiengangs finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Internationale Studieninteressierte finden hier weitere Informationen zu den geltenden Bewerbungsfristen.

Die Fristen für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester finden Sie hier.

Schritt 3: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um ein Bachelorstudium an der HSBI aufnehmen zu können, ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife erforderlich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, über eine berufliche Qualifikation zum Studium zugelassen werden zu können. Voraussetzung für ein Masterstudium ist ein bereits erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor). Für Bewerbungen mit ausländischen Zeugnissen oder für Hochschulwechsel gelten gesonderte Regelungen. Neben den formalen Zugangsvoraussetzungen gibt es für manche Studiengänge weitere Kriterien, die für die Einschreibung vorausgesetzt werden, zum Beispiel Vorpraktika oder besondere Fremdsprachenkenntnisse. Die Zugangsvoraussetzungen sind unter "Zugangsvoraussetzungen" auf der jeweiligen Studiengangsseite zusammengefasst.

Schritt 4: Bewerbung um einen Studienplatz!

Da es für die unterschiedlichen Studiengänge unterschiedliche Bewerbungsverfahren gibt, empfiehlt es sich, den gewünschten Studiengang über den Studiengangs-Navigator auf der Website der HSBI auszuwählen. Dort wird man über den Button „Bewerbung“ automatisch zum Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang geleitet.

Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Für Studiengänge, für die es mehr Bewerber*innen gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen, kann die Hochschule die Zulassung beschränken. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Zulassungen werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt. Hier finden Sie Informationen zum Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge.

Was sind zulassungsfreie Studiengänge?
Wenn für einen Studiengang ausreichend Studienplätze im Verhältnis zu den Bewerber*innen zur Verfügung stehen, muss die HSBI in diesen Fächern kein Auswahlverfahren durchführen. Wenn ein*e Bewerber*in alle Voraussetzungen für so einen Studiengang (z.B. Fachhochschulreife) erfüllt und die sonstigen Einschreibungsvoraussetzungen (z.B. Vorpraktikum) nachweisen kann, bekommt diese Person den Studienplatz. In diesem Fall entfällt Schritt 5 und es gibt es keinen Zulassungsbescheid. Die Unterlagen können direkt nach der Online-Bewerbung, zur Einschreibung, an den Studierendenservice geschickt werden.

Schritt 5: Jetzt heißt es: abwarten!

Wer sich online über das Bewerbungsportal der HSBI beworben hat, kann dort den Status seiner Bewerbung überprüfen.

Wie stehen die Chancen bei N.C.-Studiengängen?
Der Studierendenservice der HSBI veröffentlicht die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Bachlor-Studiengänge der vergangenen Jahre. So bekommt man einen Eindruck, mit welcher Abschlussnote Bewerber*innen in den vergangenen Semestern zugelassen wurden. Da die Bewerbungszahlen von Jahr zu Jahr variieren, kann auch die Note/Auswahlgrenze von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich sein. Die Auswahlgrenze, auch Numerus Clausus (N.C.) genannt, der letzten Jahre bietet also keine verbindliche Auskunft über den N.C. im laufenden Bewerbungszeitraum.

Schritt 6: …endlich zur Einschreibung!

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben oder eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang oder einen Masterstudiengang erhalten haben, steht Ihnen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation zur Verfügung. Sie beantragen die Einschreibung also digital. Am Ende erhalten Sie den Antrag auf Immatrikulation als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Diesem können Sie dann auch noch einmal den zu bezahlenden Betrag sowie Ihre persönliche Immatrikulationsfrist entnehmen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie dann noch die zur Einschreibung erforderlichen Dokumente im Bewerbungsportal hochladen. Welche Unterlagen das genau sind, entnehmen Sie bitte der "Checkliste zur Einschreibung" im Downloadbereich unter Einschreibung oder dem Menüpunkt „Einschreibungsunterlagen hochladen“ im Bewerbungsportal.

Schritt 7: Bin ich jetzt Studierende*r?

Nein, noch nicht ganz. Vorausgesetzt, die Einschreibungsunterlagen waren vollständig, muss jetzt noch der Semesterbeitrag bzw. Studiengangsbeitrag überwiesen werden. Dieser wird Ihnen zunächst im Rahmen der Online-Immatrikulation und anschließend im Antrag auf Immatrikulation angezeigt. Erst wenn der Beitrag auf dem Konto der HSBI eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen (inkl. der digitalen Meldung Ihrer Krankenversicherung) beim Studierendenservice vorliegen, ist man als Studierende*r immatrikuliert.

Achtung: Ist die Zahlung nicht innerhalb der im Immatrikulationsantrag genannten Frist eingegangen, wird die Immatrikulation nicht vollzogen.

Auf unserer Website finden Sie zudem Informationen zum Start in das Studium.