Gasthörerschaft und Zweithörerschaft

Sie möchten sich im Rahmen einer Gasthörerschaft weiterbilden und Vorlesungen an der
HSBI besuchen oder im Rahmen einer Zweithörerschaft an Vorlesungen, Praktika
und Klausuren teilnehmen? Hier finden Sie die relevanten Informationen.

 

große Zweithörerschaft

Bewerbungszeiträume und Bewerbung:

Es gelten die regulären Bewerbungsfristen. Diese entnehmen Sie der Seite des von Ihnen gewünschten Studiengangs.

Allgemeines:

Kosten: keine, Sie bezahlen Ihren Semesterbeitrag regulär an Ihrer Ersthochschule
Sollte in dem von Ihnen gewünschten Studiengang aber eine Materialbezugsgebühr bestehen (z.B. in den berufsbegleitenden Verbundstudiengängen), so ist diese aber an der HSBI zu entrichten.
Teilnahme an Vorlesungen, Praktika, Klausuren: ja
Studienabschluss möglich: ja

Ablauf:

Wenn Sie an einer anderen, inländischen Hochschule als Ersthörer*in eingeschrieben sind, können Sie an der HSBI eine große Zweithörerschaft für einen weiteren Studiengang erwerben. Hierzu bewerben Sie sich genauso wie Ersthörerinnen und Ersthörer und müssen auch die studiengangsspezifischen  Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem jeweils gewünschten Studiengang und den Informationen zur Einschreibung. Zusätzlich reichen Sie bitte noch eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule ein. Diese ist jedes Semester in aktueller Form erneut vorzulegen. 

Bitte beachten Sie, dass man maximal in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein darf. Wenn Sie bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang studieren, ist somit lediglich eine große Zweithörerschaft in einem zulassungsfreien Studiengang möglich.

kleine Zweithörerschaft

Bewerbungszeiträume:

Sommersemester: 15.02. - 15.03.
Wintersemester:    15.08. - 15.09.

Nur in diesen Zeiträumen ist der folgende Bewerbungslink aktiv.

Allgemeines:

Kosten: 100 Euro pro Semester (ggf. zuzüglich Materialbezugsgebühren)
Teilnahme an Vorlesungen, Praktika, Klausuren: ja

Voraussetzung ist, dass Sie bereits an einer anderen inländischen Hochschule (Ersthochschule) „ordentlich“ eingeschrieben und für das Semester der Zweithörerschaft nicht beurlaubt sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule für das Semester der Zweithörerschaft
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zweithörerschaft

Ablauf:

Sie suchen sich aus dem Vorlesungsverzeichnis bis zu sechs Veranstaltungen aus, an denen Sie im gewünschten Semester gerne teilnehmen möchten. Anschließend füllen Sie den Antrag auf Zweithörerschaft aus und laden ihn, zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule, über den o.g. Link hoch. Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit einer Zweithörerschaft mit dem zuständigen Fachbereich. Anschließend informieren wir Sie über das Ergebnis. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Nach Eingang des Betrages wird Ihnen eine Bescheinigung für Ihre Zweithörerschaft zugeschickt und Sie erhalten Zugang zum Online Campus.

In einigen Modulen sind für den Erhalt der ECTS Punkte neben der Prüfung auch Praktika, bzw. Prüfungsvorleistungen erforderlich. Die Details entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung in der jeweiligen Prüfungsordnung (siehe: Prüfungsangelegenheiten). 

Eine Rückmeldung zum folgenden Semester ist nicht möglich. Die Zweithörerschaft hierfür muss erneut beantragt werden.

Gasthörerschaft

Bewerbungszeiträume:

Sommersemester: 15.02. - 15.03.
Wintersemester:    15.08.- 15.09.

Nur in diesen Zeiträumen ist der folgende Bewerbungslink aktiv.

Allgemeines:

Kosten: 100 Euro pro Semester (ggf. zuzüglich Materialbezugsgebühren)
Teilnahme an Vorlesungen: ja
Teilnahme an Klausuren: nein

Einzureichende Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gasthörerschaft

Ablauf:

Sie suchen sich aus dem Vorlesungsverzeichnis bis zu sechs Veranstaltungen aus, an denen Sie im gewünschten Semester gerne teilnehmen möchten. Anschließend füllen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft aus und laden ihn unter dem o.g. Bewerbungslink hoch. Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit einer Gasthörerschaft mit dem zuständigen Fachbereich. Anschließend informieren wir Sie über das Ergebnis. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Nach Eingang des Betrages wird Ihnen eine Bescheinigung für Ihre Gasthörerschaft zugeschickt.

Eine Rückmeldung zum folgenden Semester ist nicht möglich. Die Gasthörerschaft hierfür muss erneut beantragt werden.