Studienbezogene Auslandserfahrung

Die deutschen Hochschulen sind nach § 4 des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) verpflichtet, Angaben zu temporären studienbezogenen Auslands­aufenthalten sowie zu der Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden, im Rahmen der amtlichen Prüfungsstatistik vom Studierendenservice an die zuständigen Statistischen Landesämter zu melden.

Die von Ihnen absolvierten studienbezogenen Auslandserfahrungen bzw. -­aufenthalte werden auf der Anlage „Bescheinigung über erfasste studienbezogene Auslandserfahrungen“ im Rahmen Ihrer Abschlussunterlagen ausgewiesen. Auf dem Notenspiegel / Transcript of Records (ToR) werden ausschließlich prüfungsrelevante Leistungen geführt d.h.  Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erworben und anschließend auf Module an der HSBI angerechnet wurden. Diese erscheinen dann nicht erneut auf der o.g. Bescheinigung.

In der Downloadbox auf dieser Seite finden Sie dazu das Formular Mitteilung von studienbezogener Auslandserfahrung, welches Sie idealerweise nach jedem studienbezogenen Auslands­aufenthalt bzw. jeder Auslandserfahrung, spätestens jedoch vor Aushändigung des Abschlusszeugnisses, beim Studierenden­service samt den erforderlichen Nachweisen einreichen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.