22.02.2017

InBVG-Kolloqium: Das Projekt BERMUDA

Akzeptanz und Einstellungen zu technischer Unterstützung bei der Gewährleistung sicherer Bewegungsräume für Menschen mit dementiellen Erkrankungen

 

Im Rahmen des InBVG-Kolloquiums am 22.02.2017 gaben Frau Prof. Dr. Irene Müller und Ariane Rolf (wiss. Mitarbeiterin am InBVG) Einblicke in das von ihnen durchgeführte Projekt Bermuda. Im Mittelpunkt des Projektes stand die Untersuchung von Einstellungen, Haltungen und Akzeptanz von demenzkranken Menschen und ihren pflegenden Angehörigen, hinsichtlich technischer Unterstützung zur Ermöglichung sicherer Bewegungsräume.

Die beiden Referentinnen gingen zunächst ausführlich auf das im Mittelpunkt ihrer Untersuchungen stehende Verhaltenssymptom „Wandern“ ein, welches ca. 60% aller Demenzerkranken aufweisen. Während dieses Symptom früher noch ausschließlich als pathologisch dargestellt wurde, ist dahingehend ein Perspektivwechsel erfolgt, als dass es inzwischen als sinnvoll und nützlich angesehen wird. Da Wandern zwar einerseits das Wohlbefinden und somit die Lebensqualität der Betroffenen steigern kann, andererseits aber auch Risiken für die Betroffen birgt, stellt sich die Frage, wie Bewegungsräume für demenzerkrankte Personen sicher gestaltet werden können, ohne diese in ihrer Autonomie einzuschränken.

Vor diesem Hintergrund untersuchten die Forscherinnen anhand qualitativer Methoden die Haltungen und Einstellungen Angehöriger und Erkrankter zum Verhaltenssymptom „Wandern“ und deren Akzeptanz hinsichtlich technischer Unterstützungssysteme, wie z.B. einer Sensor- Fußmatte oder eines GPS-Systems. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass für die Angehörigen mit dem Fortschreiten der Krankheit die Bedeutung des Sicherheitsfaktors zunimmt und die Sorge um die erkrankte Person wächst. Grundsätzlich sind dann viele Angehörige bereit, technische Unterstützungssysteme in Anspruch zu nehmen, damit die Betroffenen ihr Wanderverhalten weiterhin ausleben können. Die Referentinnen erläuterten anhand des Technikakzeptanzmodells (TAM 3a), dass die Bereitschaft ein technisches Gerät zu nutzen vor allem dann zunimmt, wenn dessen Sinn erkannt wird und die Handhabung leicht verständlich ist.

Neben den technischen Fragestellungen standen auch ethische Gesichtspunkte im Fokus. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Angehörige häufig in einem Zwiespalt zwischen Sicherheit und Freiheit der Betroffen befinden. Die Referentinnen schlussfolgerten daraus, dass bei der Entwicklung von technischen Assistenzsystemen nicht nur die technischen Aspekte im Mittelpunkt stehen dürften, sondern die Perspektive der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer einbezogen werden sollte.