Abitur bzw. Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nachweis einer baupraktischen Tätigkeit durch ein Praktikum von drei Monaten, das in der Regel vor Studienbeginn durchzuführen ist. Von den drei Monaten sollen mindestens sechs Wochen vor Aufnahme des Studiums absolviert und bei Studienbeginn nachgewiesen werden.
Diese praktische Tätigkeit (das Vorpraktikum) entfällt für alle, die ihr Studium an der FH Bielefeld zum Wintersemester 2021/22 beginnen. Sie müssen das Praktikum weder zur Einschreibung noch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen. Die Ableistung ist rein freiwillig, für das angestrebte Studium aber hilfreich und empfehlenswert.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Prüfungsordnung:
www.fh-bielefeld.de/pruefungsangelegenheiten/minden