Ombudsperson

Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson die Angehörigen der HSBI, die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren und prüft den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage dafür ist die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der HSBI (siehe Downloadbox).

Für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder der Verhinderung ist eine Vertretung vorgesehen.

Ombudsperson: Frau Prof. Dr. Annette Nauerth

Stellvertreterin: Frau Prof. Dr. Brunhilde Steckler