Ist geplant, immer eine dreiwöchige Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme anzubieten?

Stationäre Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen sind i.d.R. auf eine Dauer von drei Wochen ausgelegt. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden. Im Bereich der Psychosomatik liegt die reguläre Behandlungsdauer bei 5-6 Wochen. An diesen Richtwerten orientiert sich die Konzeptentwicklung, da eine Umsetzung in anerkannten Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in NRW vorgesehen ist.